€ 152,-
€ 112,-
Weitere Geschwisterkinder sind frei
€ 400,-
€ 25,-
Die Beiträge werden grundsätzlich auf Grund einer zu erteilenden Einzugsermächtigung abgebucht.
Die Beiträge können vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus entrichtet werden.
Die Mitglieder oder deren Vertreter werden verpflichtete 4 Stunden pro Jahr für den Verein tätig zu werden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Hilfen bei Turnieren und anderen Veranstaltungen. Alternativ wird der Verein € 10,- pro nicht geleistete Helferstunde einziehen.